Antwort
Zu jedem offenen Projekt kann definiert werden, welche Umsätze und Kosten bis zu welchem Zeitpunkt in den unfertigen Leistungen nicht mehr berücksichtigt werden soll. Dies ermöglicht - trotz der Teilschlussrechnung der Projekte - diese auch über Jahre offen zu halten, ohne das eine Bewertung der unfertigen Leistungen für bereits abgerechnete Teilabschnitte erfolgt.